Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und aus den diesen in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand der Bau und der Betrieb von Verkehrsflughäfen in der Stadt und im Land Salzburg mit allen damit im Zusammenhang stehenden Nebeneinrichtungen (sowie deren Finanzierung) ist, betreibt am Flughafen Salzburg einen Duty-free-Shop, zu dem nur Fluggäste von Auslandsflügen Zutritt h... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AlkAbgG §3 Z1;B-VG Art18 Abs1;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7;VwRallg;
Rechtssatz: Der Inhalt des Begriffes "Ausfuhrlieferungen" in § 3 Z 1 AlkAbgG ergibt sich letztendlich aus § 7 UStG 1972 in der jeweils geltenden Fassung (§ 6 Z 1 UStG 1972 verweist hinsichtlich des Begriffes "Ausfuhrlieferungen" auf § 7 dieses... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin exportierte im Streitjahr 1982 EDV-Anlagen samt Zubehör in die Sowjetunion. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1982 wies die Beschwerdeführerin die steuerpflichtigen Umsätze mit Schilling Null, die abziehbaren Vorsteuern mit S 1,264.310,-- aus. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer 1982 erfolgte erklärungsgemäß. Der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid, mit dem das Finanzamt nach Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen gemäß § 303 Abs. 4... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0141 E 3. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerbefreiung des § 6 Z 1 UStG 1972 ist, sofern der Buchnachweis nicht erbracht wurde, selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Hinweis E 3.7.1980, 1289/77). ... mehr lesen...