Gründe: Nach rechtskräftigem Abschluß des gegen Mustafa K***** geführten Strafverfahrens beantragte dessen mit Beschluß vom 8.März 1995 gemäß § 41 Abs 2 StPO iVm § 39 Abs 1 Z 1 JGG beigegebener Verteidiger Dr.Johannes S***** die Bestimmung seiner Barauslagen, bestehend aus Fahrtkosten und einer Parkgebühr, mit 635 S zuzüglich 20 % USt im Betrag von 127 S, insgesamt somit 762 S. Das Landesgericht Leoben bestimmte mit zufolge Rechtsmittelverzichts der Parteien rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §1UStG 1994 §4 Abs1UStG 1994 §4 Abs2 Z2StPO §393 Abs2
Rechtssatz: Die als Barauslagen zu ersetzenden Reisekosten des gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers unterliegen seit dem Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes 1994 am 1. Jänner 1995 der Umsatzsteuerpflicht, weshalb diesem die darauf entfallende Umsatzsteuer zu vergüten ist. Entscheidungstexte 14 Os 124/97 ... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §1UStG 1994 §4 Abs1UStG 1994 §4 Abs2 Z2StPO §393 Abs2
Rechtssatz: Die als Barauslagen zu ersetzenden Reisekosten des gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers unterliegen seit dem Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes 1994 am 1. Jänner 1995 der Umsatzsteuerpflicht, weshalb diesem die darauf entfallende Umsatzsteuer zu vergüten ist. Entscheidungstexte 14 Os 124/97 ... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs4UStG §4 Abs2 Z2UStG §16
Rechtssatz: Das Insolvenz-Ausfallgeld umfaßt auch die im Einzelfall zu leistende USt. Entscheidungstexte 8 ObS 6/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObS 6/94 Veröff: SZ 67/142 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077448 Dokumentnummer ... mehr lesen...