1 Die Revisionswerberin ist eine in Australien ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Australien ansässigen Kunden im Revisionszeitraum Telekommunikationsdienstleistungen erbracht hat. 2 Um den Kunden der Revisionswerberin während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der Revisionswerberin sein Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Ausweis öst... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist eine in Südafrika ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Südafrika ansässigen Kunden im Revisionszeitraum Telekommunikationsdienstleistungen erbracht hat. 2 Um den Kunden der mitbeteiligten Partei während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der mitbeteiligten Partei sein Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Au... mehr lesen...
1 Bei der Mitbeteiligten, einem Medienunternehmen, das seit 2010 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanziert (Bilanzstichtag 30. Juni), wurde eine die Jahre 2006 bis 2009 sowie den Nachschauzeitraum Juli 2011 bis September 2012 umfassende Außenprüfung durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dass die Mitbeteiligte ihren Kunden einerseits eine Print-Ausgabe ihrer Tageszeitung und andererseits eine Online-Ausgabe der Zeitung (E-Paper) anbiete. Die On... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine in Saudi-Arabien ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls in Saudi-Arabien ansässigen Kunden in den revisionsgegenständlichen Zeiträumen Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. 2 Um den Kunden der mitbeteiligten Partei während deren Aufenthalten in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) der Mitbeteiligten sein Netz gegen Verrechnung... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3a Abs13 lita idF 2009/I/052UStG 1994 §3a Abs14 Z12 idF 2009/I/052UStG 1994 §3a Abs16 idF 2009/I/052Verlagerung des Ortes Telekommunikationsdienste 2003 §1 idF 2009/II/22132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art59a idF 32008L000832006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art59b idF 32008L000832008L0008 Nov-32006L0112 Art2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2016/15/0038 E 13.09.2018... mehr lesen...
1 Im Abschlussbericht vom 15. Juni 2011 über eine bei der J-GmbH (über deren Vermögen mit Beschluss vom 12. Mai 2014 der Konkurs eröffnet wurde) erfolgte abgabenbehördliche Prüfung hielt der Prüfer - soweit hier wesentlich - fest, dass die J-GmbH "als Rennstall" an Motorsportveranstaltungen (Autorennen) teilnehme. Im Rahmen dieser Veranstaltungen sowie zu Trainingszwecken überlasse die J-GmbH Rennautos an nicht professionelle Rennfahrer gegen Entgelt. Die Überlassung der Rennauto... mehr lesen...