Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung versagte das Finanzamt der beschwerdeführenden Gemeinde u.a. den Vorsteuerabzug hinsichtlich der von ihr angeschafften Straßenkehrmaschinen mit der Begründung: , dass die gegenständlichen Maschinen zu mehr als 90% im Hoheitsbereich Straßenreinigung eingesetzt seien. In ihrer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1990 bis 1996 brachte die beschwerdeführende Gemeinde vor, dass sie mit den streitgegenständlichen Maschinen auch entg... mehr lesen...
Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung versagte das Finanzamt der beschwerdeführenden Gemeinde u.a. den Vorsteuerabzug hinsichtlich der von ihr angeschafften Straßenkehrmaschinen mit der Begründung: , dass die gegenständlichen Maschinen zu mehr als 90% im Hoheitsbereich Straßenreinigung eingesetzt seien. In ihrer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1990 bis 1996 brachte die beschwerdeführende Gemeinde vor, dass sie mit den streitgegenständlichen Maschinen auch entg... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs2;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art27;62001CJ0017 Sudholz VORAB;EURallg;UStG 1994 §12 Abs2;UStG 1994 §28 Abs25 Z4;
Rechtssatz: In den Gesetzesmaterialien (1715 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVIII. GP, 63) wird die Bestimmung es § 12 Abs. 2 UStG 1994 in der Stammfassung ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs2;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art27;62001CJ0017 Sudholz VORAB;EURallg;UStG 1994 §12 Abs2;UStG 1994 §28 Abs25 Z4;
Rechtssatz: In den Gesetzesmaterialien (1715 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XVIII. GP, 63) wird die Bestimmung es § 12 Abs. 2 UStG 1994 in der Stammfassung ... mehr lesen...