Mit den Warenanmeldungen vom 11. März, 4. Juni, 17. Juni, 21. Juni, 3. Juli, 19. Juli und 29. Juli 2002 beantragte die Beschwerdeführerin, ein Speditionsunternehmen, als Anmelderin und Fiskalvertreterin beim Zollamt Wels die Überführung von verschiedenen Waren (elektrische Rechenmaschinen, Teile und Zubehör für Geräte der Positionsnummer 8469 bis 8472, und Laptops) in den zollrechtlich freien Verkehr und die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer wegen einer innergemeinschaftlichen Lie... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §27 Abs7;UStG 1994 Anh Art6 Abs3;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige beantragte als Anmelderin im Zollverfahren jeweils die Befreiung der in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 und gab in den Anmeldungen ihre Stellung als Fiskalvertreterin an. Sie hatte damit alle abgabenrechtlichen Pflichten zu er... mehr lesen...