RS Vwgh 2006/12/18 2006/16/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2006
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §27 Abs7;
UStG 1994 Anh Art6 Abs3;

Rechtssatz

Die Abgabepflichtige beantragte als Anmelderin im Zollverfahren jeweils die Befreiung der in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 und gab in den Anmeldungen ihre Stellung als Fiskalvertreterin an. Sie hatte damit alle abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die dem von ihr Vertretenen obliegen (Ruppe, UStG 19943, § 27 Tz. 44).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006160070.X01

Im RIS seit

19.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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