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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §27 Abs7;Rechtssatz
Die Abgabepflichtige beantragte als Anmelderin im Zollverfahren jeweils die Befreiung der in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 und gab in den Anmeldungen ihre Stellung als Fiskalvertreterin an. Sie hatte damit alle abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die dem von ihr Vertretenen obliegen (Ruppe, UStG 19943, § 27 Tz. 44).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006160070.X01Im RIS seit
19.02.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013