Gründe: Mit dem - auch einen rechtskräftigen Freispruch (US 3 f) ua vom Vorwurf, er habe in Salzburg und an anderen Orten von Juni 2004 bis Juni 2005 durch Handel mit der laut Schuldspruch 2 geschmuggelten Konterbande vorsätzlich in die Monopolrechte eingegriffen (§ 5 TabMG), enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Vlastimir J***** (richtig: jeweils) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen rechtskräftigen Freispruch (US 3 f) ua vom Vorwurf, er habe in Salzburg und an anderen Orten von Juni 2004 bis Juni 2005 durch Handel mit der laut Schuldspruch 2 geschmuggelten Konterbande vorsätzlich in die Monopolrechte eingegriffen (§ 5 TabMG), enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Vlastimir J***** (richtig: jeweils) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlatko B***** wie klarzustellen ist: (der Sache nach) real konkurrierend zweifach des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a (erster Fall), 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „in der Nacht vom 17. auf 18. August 2007 bzw 19. auf den 20. August 2007 am Grenzübergang Gruskje Slowenien bzw Spielfeld Österreich in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung" (gemeint: von Schmuggel) „eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlatko B***** wie klarzustellen ist: (der Sache nach) real konkurrierend zweifach des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a (erster Fall), 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „in der Nacht vom 17. auf 18. August 2007 bzw 19. auf den 20. August 2007 am Grenzübergang Gruskje Slowenien bzw Spielfeld Österreich in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung" (gemeint: von Schmuggel) „eine ... mehr lesen...