Norm: UStG 1972 §24
Rechtssatz: Der Vormerkverkehr ist für jene Fälle des zweimaligen Grenzübertritts einer Ware vorgesehen, in denen deren Rückführung beabsichtigt oder wenigstens für möglich gehalten wurde. Wird eine Ware zu Recht zum Vormerkverkehr abgefertigt, entsteht die EUSt-Schuld bedingt. Entscheidungstexte 1 Ob 2305/96v Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2305/96v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1035ABGB §1037HGB §407UStG 1972 §1 Abs1 Z3UStG 1972 §12UStG 1972 §24
Rechtssatz: Zahlungen des Spediteurs an das Zollamt, mit welchen er für den Empfänger, mit welchem er nicht in vertraglicher Beziehung steht, bei der Abführung der Einfuhrumsatzsteuer in Vorlage treten will, gereichen diesem nur dann zum klaren, überwiegenden Vorteil, wenn der Spediteur dem Empfänger mit der Ausfolgung der Ware die Verfügungsmacht über die Ware im ... mehr lesen...