RS OGH 1997/1/28 1Ob2305/96v

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Norm

UStG 1972 §24

Rechtssatz

Der Vormerkverkehr ist für jene Fälle des zweimaligen Grenzübertritts einer Ware vorgesehen, in denen deren Rückführung beabsichtigt oder wenigstens für möglich gehalten wurde. Wird eine Ware zu Recht zum Vormerkverkehr abgefertigt, entsteht die EUSt-Schuld bedingt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107215

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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