Entscheidungsgründe: I. Der Bf., der gemeinsam mit seiner Ehefrau einen 18,5 ha großen Besitz des Schwiegervaters und dazu noch mehrere Acker- und Grünflächen gepachtet und gemeinsam bewirtschaftet hat, ohne damit buchführungspflichtig geworden zu sein, gab mit Schreiben vom 7. Jänner 1976 dem Finanzamt das Vorliegen zweier getrennter Betriebe bekannt und begehrte, die Umsatzbesteuerung bei ihm statt nach §22 UStG nach der Regel vorzunehmen: die Eheleute hätten sich entschlossen, ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5UStG 1972 §22
Rechtssatz: UStG 1972; Verweigerung der getrennten umsatzsteuerlichen Behandlung eines - bis dahin gemäß §22 besteuerten - land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mangels Durchführbarkeit der Trennung; keine Denkunmöglichkeit, keine Willkür Entscheidungstexte ... mehr lesen...