Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Vorstellung der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Gemeinde (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 28. Juni 1995, mit welchem der mitbeteiligten Partei als Betreiberin der Höheren Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft (im Folgenden: HBLA) für das Jahr 1994 eine Kommunalsteuer vorgeschrieben wurde, Folge gegeben, der gegenständliche Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;UStG 1972 §22 Abs3;UStG 1994 §22 Abs3;
Rechtssatz: Unter Beachtung der Intention des Gesetzgebers, wonach der kommunalsteuerliche Unternehmensbereich an jenem des UStG orientiert ist, ist von einer Identität des Begriffes "land- und forstwirtschaftlicher Betrieb" iSd § 3 Abs. 3 KommS... mehr lesen...
Mit Pachtvertrag vom 28. März 1978 verpachtete Emma T, die Mutter des Beschwerdeführers, die Liegenschaft Parz. Nr. nn1 KG Y der Stadtgemeinde Innsbruck. Nach Punkt V. der Vertragsurkunde ist der Zweck dieses Vertrages die Verwendung des Grundstückes für Schrebergärten. Der Stadtgemeinde Innsbruck wurde nach diesem Vertragspunkt das Recht eingeräumt, die für die Anlegung von Schrebergärten erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen und die einzelnen aufzuteilenden Fläche... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §49 Abs1;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs3;
Rechtssatz: Ein vorwiegend der Erholung dienender Kleingarten, dessen Bewirtschaftung bei einem Fremdvergleich keinen nennenswerten Ertrag abzuwerfen in der Lage ist, kann nicht zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden (Hinweis § 49 Abs 1 letzter Satz BewG). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;UStG 1972 §22 Abs1;UStG 1972 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die Bebauung einer ehedem landwirtschaftlich genutzten Grundfläche mit der Anlage von Kleingärten und Gartenhäuschen, verbunden mit entsprechenden Einrichtungen wie zB Pkw-Stellplätzen, stellt keineswegs eine nur vorübergehende Maßnahme dar, nach deren Wegfall mit einer Fortführung der land... mehr lesen...