RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0058

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Veröffentlicht am 16.09.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §49 Abs1;
UStG 1972 §22 Abs1;
UStG 1972 §22 Abs3;

Rechtssatz

Ein vorwiegend der Erholung dienender Kleingarten, dessen Bewirtschaftung bei einem Fremdvergleich keinen nennenswerten Ertrag abzuwerfen in der Lage ist, kann nicht zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden (Hinweis § 49 Abs 1 letzter Satz BewG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150058.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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