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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
BewG 1955 §49 Abs1;Rechtssatz
Ein vorwiegend der Erholung dienender Kleingarten, dessen Bewirtschaftung bei einem Fremdvergleich keinen nennenswerten Ertrag abzuwerfen in der Lage ist, kann nicht zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden (Hinweis § 49 Abs 1 letzter Satz BewG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150058.X06Im RIS seit
14.01.2002