Entscheidungsgründe: Der Beklagte erzeugt in seinem landwirtschaftlichen Betrieb Hühnerbruteier mit Mastelterntieren, die er im Alter von sechzehn Wochen von einem Aufzuchtbetrieb bezieht. Im Alter von etwa 21 Wochen beginnen die Hennen Eier zu legen; die Legehöchstleistung erreichen sie mit ungefähr 30 Wochen. Die unbeschädigten Bruteier werden vom Beklagten verkauft, wobei sich das vom Käufer zu leistende Entgelt nach dem Schlupferfolg richtet, also nach dem Anteil jener Eier, aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia8ABGB §1323 AEGUStG 1972 ArtXII Z2EGUStG 1972 ArtXII Z3UStG 1972 §12 Abs1UStG 1994 §22
Rechtssatz: Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes der Bereicherung, der Verwendung oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch nicht die abgabenrechtliche Vorfrage zu entscheiden, ob der Ersatzberech... mehr lesen...