Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei brachte gegen die hier klagende Partei am 20.Juli 1992 und 19.Jänner 1994 Mietzinsklagen ein. Diese Klagen bezogen sich nach dem Prozeßvorbringen auf rückständigen Mietzins samt Betriebskosten für Geschäftslokale in der Bessarabierstraße und Schmiedkreuzstraße, deren Mieterin die hier klagende Partei war. Letztere war infolge eines vereinbarten Kündigungsverzichts noch bis 1998 an den Mietvertrag über das Geschäftsl... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §10UStG 1994 §17
Rechtssatz: Jedenfalls soweit der Hauptgegenstand der Leistung durch eine Novation (hier: Vergleich) keine Änderung erfährt, unterliegt die novierte Leistung demselben Steuersatz wie jene aufgrund der ursprünglichen Obligation. Entscheidungstexte 1 Ob 131/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 131/97i ... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §17
Rechtssatz: Steuerrechtlich erfolgt eine Vereinnahmung der Gegenleistung aus der ursprünglichen Obligation unbeschadet deren Novierung dann, wenn der Unternehmer aufgrund der Novation die freie Verfügungsmacht über einen Vermögenswert erlangte. Entscheidungstexte 1 Ob 131/97i Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 131/97i ... mehr lesen...