Der Beklagte ist Facharzt und als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes steuerpflichtig. Er hat von der im § 14 des Umsatzsteuergesetz 1972 gebotenen Möglichkeit, die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, Gebrauch gemacht. Der PKW des Beklagten, den er zu 20% privat und zu 80% in seinem Betrieb benützt, wurde durch einen Verkehrsunfall am 25. Feber 1973 beschädigt. Das Alleinverschulden trifft den Versicherungsnehmer der Klägerin. Diese ersetzte d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 KABGB §1435EGUStG 1972 ArtXII Z3V des BMF vom 15.02.1973, BGBl Nr 85 (betr Vorsteuer) §3UStG 1972 §14
Rechtssatz: Ein Anspruch des Schädigers auf Rückersatz der dem Geschädigten bezahlten Umsatzsteuer besteht gegenüber einem unter § 3 der V des BMF vom 15.02.1973 BGBl Nr 85 fallenden "Unternehmen" dann nicht, wenn der Geschädigte vom Recht des Vorsteuerabzuges nach Durchschnittssätzen Gebrauch gemacht hat und § 4 Abs 2 der ziti... mehr lesen...