Norm
ABGB §1431 KRechtssatz
Ein Anspruch des Schädigers auf Rückersatz der dem Geschädigten bezahlten Umsatzsteuer besteht gegenüber einem unter § 3 der V des BMF vom 15.02.1973 BGBl Nr 85 fallenden "Unternehmen" dann nicht, wenn der Geschädigte vom Recht des Vorsteuerabzuges nach Durchschnittssätzen Gebrauch gemacht hat und § 4 Abs 2 der zitierten Verordnung nicht Platz greift.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033878Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0060OB00712_7600000_002