Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehr mitbeteiligte Partei (ein Bewohner einer Wohnanlage in XXXX ) brachte am XXXX 2019, ergänzt durch Eingabe vom XXXX 2019, gegen den Magistrat XXXX (den nunmehrigen Beschwerdeführer) eine Datenschutzbeschwerde gemäß § 1 Datenschutzgesetz (DSG) bei der Datenschutzbehörde ein, in der sie ausführte, dass ihre Meldedaten aus Sicherheitsgründen im Zentralen Melderegister (ZMR) gesperrt seien. Dieser wichtige Schutz sei durch die Verö... mehr lesen...