IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Haas über die Beschwerde des Mag. A Z, vertreten durch Rechtsanwälte Z S Koller & P, x, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Linz vom 1. März 2022 GZ: 0034307/2022, betreffend Feststellung nach dem COVID-19-Impfpflichtgesetz zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. ... mehr lesen...