Entscheidungen zu § 9 Abs. 3 ETG 1992

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2014/4/8 2012/05/0117

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung (MA) 36, vom 3. März 2010 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 3 iVm § 3 Abs. 1 und 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992 als Betreiber der elektrischen Anlage und Wohnungseigentümer der Wohnung Top 50 auf einer näher bezeichneten Liegenschaft in Wien, Folgendes aufgetragen: "a) Die elektrische Anlage ist derart in Stand zu setzen, dass der Isolationswiderstand der Leitungen dem geforderten Mindestwert von 230 kOhm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.2014

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/3 98/04/0224

Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 9. Oktober 1998 erteilte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, gestützt auf § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 3 Elektrotechnikgesetz - ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, der Beschwerdeführerin den Auftrag, die während der Verhandlung am 25. Februar 1998 vorgefundenen Mängel an der elektrischen Anlage in den allgemein zugänglichen Teilen eines näher bezeichneten Hauses zu beheben. In Erwiderung des Berufungsvorbringens der Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.03.1999

RS Vwgh 1999/3/3 98/04/0224

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)95/01 Elektrotechnik
Norm: ABGB §431;ETG 1992 §9 Abs3;
Rechtssatz: Ein Auftrag iSd § 9 Abs 3 ETG 1992 ist in einem Fall, in dem eine (unbewegliche) elektrische Anlage den Gegenstand des Verfahrens bildet, an den bücherlichen Eigentümer - bei einer elektrischen Anlage in einem Haus also dem Hauseigentümer (oder dessen Stellvertreter oder Beauftragten) zu erteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/6 95/04/0096

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 15. Dezember 1994 erteilte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der mitbeteiligten Partei "gemäß den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992" die elektrizitätsrechtliche Bewilligung für die Durchführung eines Seil- und Armaturenwechsels auf der 110 kV-Leitung Timelkam-Traunfall im Leitungsabschnitt ab Mast Nr. 20 bis zum Umspannwerk Vöcklabruck unter Vorschreibung folgender Auflagen: "1. Die vorgesehenen Sanierungs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1995

RS Vwgh 1995/11/6 95/04/0096

Index: L78004 Elektrizität OberösterreichL78104 Starkstromwege Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren95/01 Elektrotechnik
Norm: AVG §56;ElektrizitätsG OÖ 1982;ETG 1992 §1 Abs1;ETG 1992 §3 Abs1;ETG 1992 §3 Abs11;ETG 1992 §9 Abs1;ETG 1992 §9 Abs3;StarkstromwegeG OÖ 1970;
Rechtssatz: Zufolge des § 1 Abs 1 letzter Satz ETG 1992 wird durch bescheidmäßige Erledigungen gem § 3 Abs 11 und gem § 9 Abs 1 zweiter Satz ETG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1995

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