Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit der am 24.12.1986 überreichten Klage vom Beklagten die Zahlung des Betrages von S 73.103,05 sA. Er brachte zur
Begründung: vor, daß durch das ÖVE-Prüfzeichen, welches an dem vom Beklagten gelieferten Concord-Rasenmäher der Type DOC angebracht war, gegen das dem österreichischen Verband für Elektrotechnik zustehende Markenrecht verstoßen worden sei. In dem deshalb anhängig gemachten Prozeß habe sich herausgestellt, daß für diesen Gerätety... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7gETG §8 Abs6
Rechtssatz: Der Generalimporteur, der die ihn treffende Prüfungspflicht unterlassen und vom Produzenten unberechtigt mit dem ÖVE - Prüfzeichen und Markenzeichen versehene Rasenmäher einem inländischen Händler weiterverkauft hat, haftet für den Schaden, den dieser durch die im Vertrauen auf die berechtigte Warenkennzeichnung vorgenommene Inverkehrsetzung der unberechtigt so gekennzeichneten Ware erlitten hat. ... mehr lesen...