RS OGH 1988/12/7 8Ob676/88

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Veröffentlicht am 07.12.1988
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Norm

ABGB §1295 IIf7g
ETG §8 Abs6

Rechtssatz

Der Generalimporteur, der die ihn treffende Prüfungspflicht unterlassen und vom Produzenten unberechtigt mit dem ÖVE - Prüfzeichen und Markenzeichen versehene Rasenmäher einem inländischen Händler weiterverkauft hat, haftet für den Schaden, den dieser durch die im Vertrauen auf die berechtigte Warenkennzeichnung vorgenommene Inverkehrsetzung der unberechtigt so gekennzeichneten Ware erlitten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0037981

Dokumentnummer

JJR_19881207_OGH0002_0080OB00676_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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