Norm
ABGB §1295 IIf7gRechtssatz
Der Generalimporteur, der die ihn treffende Prüfungspflicht unterlassen und vom Produzenten unberechtigt mit dem ÖVE - Prüfzeichen und Markenzeichen versehene Rasenmäher einem inländischen Händler weiterverkauft hat, haftet für den Schaden, den dieser durch die im Vertrauen auf die berechtigte Warenkennzeichnung vorgenommene Inverkehrsetzung der unberechtigt so gekennzeichneten Ware erlitten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0037981Dokumentnummer
JJR_19881207_OGH0002_0080OB00676_8800000_001