Rechtssatz: Soweit sich die vorliegende Berufung auf die Strafhöhe bezieht (im übrigen ist das Erkenntnis des Oö. Verwaltungssenates vom 29.9.1997, Zl. VwSen- 390055/3/Gf/Km, - wie sich aus dem
Spruch: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.6.1999, Zl. 97/04/0230-9, ergibt - bereits in Rechtskraft erwachsen), hat der Oö. Verwaltungssenat - weil eine mündliche Verhandlung gemäß § 51e Abs.3 Z2 VStG unterbleiben konnte - erwogen: Gemäß § 17 Abs.1 Z1 lit.e iVm § 9 Abs.4 Z2 ETG be... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Kä GesmbH zu vertreten, daß diese folgenden Dampfreiniger Art: Dampfreinigungsgerät Marke: Kä Typ: VAPORAPID Kä 1500 (Bauhaus Art 1211263, S 5.790,--) Fabrikationsnummer (Seriennr): 23805 Herstellungsjahr: 1993 Hersteller: Kä, D, W als Hersteller mit dem als nationales Konformitätszeichen anerka... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 17. Bezirk, vom 31.8.1994, Zl MBA 17-S 6857/93, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und sohin als zur Vertretung der I-gesmbH" nach außen Berufener (§9 Abs1 VStG) zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Verfügungsberechtigte über die elektrischen Anlagen und über die elektrischen Betriebsmittel im Haus in Wien, L-Platz, in der Zeit vom 15.6.1993 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Bestellung eines Hausverwalters für eine Liegenschaft ist der Hausverwalter und nicht der Liegenschaftseigentümer der Verfügungsberechtigte über die elektrischen Anlagen iSd §9 Abs3 ETG mehr lesen...