Entscheidungen zu § 8 Abs. 4 KStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 1991/11/30 B728/91

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. Mai 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1989 festgesetzt. Sie hat hiebei die von der Beschwerdeführerin einbekannten Einkünfte aus Kapitalvermögen (und zwar Zinsen aus Spareinlagen und aus festverzinslichen österreichischen Wertpapieren) nach dem Tarif versteuert. Die Finanzbehörde hat bei der Bemessung der Ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.11.1991

TE Vfgh Erkenntnis 1991/11/30 B728/91

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. Mai 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1989 festgesetzt. Sie hat hiebei die von der Beschwerdeführerin einbekannten Einkünfte aus Kapitalvermögen (und zwar Zinsen aus Spareinlagen und aus festverzinslichen österreichischen Wertpapieren) nach dem Tarif versteuert. Die Finanzbehörde hat bei der Bemessung der Ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.11.1991

RS Vfgh 1991/11/30 B728/91

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KStG 1988 §8 Abs4 Z2KWG §23EStG 1988 §27 Abs1 Z4EStG 1988 §37 Abs1 Z3
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht durch Vorschreibung von Einkommensteuer auf Zinserträge ohne Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen und ohne Abzug der entrichteten Vermöge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1991

RS Vfgh 1991/11/30 B728/91

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KStG 1988 §8 Abs4 Z2KWG §23EStG 1988 §27 Abs1 Z4EStG 1988 §37 Abs1 Z3
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht durch Vorschreibung von Einkommensteuer auf Zinserträge ohne Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen und ohne Abzug der entrichteten Vermöge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1991

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