Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den hier angefochtenen 6 letztinstanzlichen Bescheiden von Finanzlandesdirektionen wurden Anträge betreffend Rückerstattung entrichteter Zinsertragsteuer gemäß §240 Abs3 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen diese Bescheide haben die insgesamt 6 betroffenen Einrichtungen der katholischen Kirche in Österreich (Kongregationen, Stifte und Provinzialate) auf Art144 B-VG gestützte Beschwerden eingebracht, welche nach dem 8. März 1988 beim... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art145Konkordat 1934 ArtXIII §4KStG 1966 §5 Abs1 Z6BG BGBl 327/1986 Abschn I ArtII Z1
Leitsatz: KörperschaftsteuerG; BG über die Einführung der Zinsertragsteuer;
keine Befreiung von der Verpflichtung zur Entrichtung der
Zinsertragsteuer für nach §5 Abs1 Z6 iVm. §5 Abs2 KStG
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