Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist ausschließlich die Frage strittig, ob die Vermögensteuer und die Abgabe nach dem Erbschaftssteueräquivalentgesetz nach den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes 1988 in seiner Stammfassung abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen. Die belangte Behörde verneinte dies im angefochtenen Bescheid mit dem Hinweis auf den Wortlaut der Bestimmung des § 12 Abs. 1 Z. 6 KStG 1988. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §18 Abs7;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Daß das steuerliche Ergebnis mehrerer, gedanklich zu einer Periode zusammengezogener Besteuerungszeiträume ein anderes als die Summe der periodenbezogenen ermittelten Steuerlasten sein kann, folgt aus dem Wesen der periodenbezogenen Besteuerung. Das Rechtsinstitut des Verlustabzuges soll dies... mehr lesen...