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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs6;Rechtssatz
Daß das steuerliche Ergebnis mehrerer, gedanklich zu einer Periode zusammengezogener Besteuerungszeiträume ein anderes als die Summe der periodenbezogenen ermittelten Steuerlasten sein kann, folgt aus dem Wesen der periodenbezogenen Besteuerung. Das Rechtsinstitut des Verlustabzuges soll diese Konsequenz mildern, kann sie jedoch nicht ausschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130184.X02Im RIS seit
20.11.2000