Entscheidungsgründe: I. 1. Den beschwerdeführenden Versicherungsgesellschaften wurde mit Bescheiden des Unabhängigen Finanzsenates (in der Folge: UFS), Außenstellen Feldkirch, Linz bzw. Wien, Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 in bestimmter Höhe vorgeschrieben. Dabei wurden Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen und die Schwankungsrückstellungen nur eingeschränkt steuerlich anerkannt. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §9 Abs5KStG 1988 §15 idF BudgetbegleitG 2001, BGBl I 142/2000 KStG 1988 §26a idF BudgetbegleitG 2001, BGBl I 142/2000 VersicherungsaufsichtsG §81i - §81m
Leitsatz: Keine Gleichheitsbedenken gegen die durch das Budgetbegleitgesetz
2001 getroffene Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung
versicherungstechnischer Rückstellungen bei der K... mehr lesen...