Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (Berufungssenat I) vom 8. September 1998 wurde die Berufung gegen Bescheide des Finanzamtes Wels betreffend Körperschaftsteuer 1994 zur Gänze abgewiesen und betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1993 sowie Körperschaftsteuer für 1995 und 1997 und Folgejahre nur teilweise stattgegeben. Die geltend gemachten Finanzierungskosten der Beteiligung an österreichischen Unternehm... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktKStG 1988 §10KStG 1988 §12
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Beschränkung der Anerkennung von
Fremdkapitalzinsen für einen Beteiligungserwerb bei Ermittlung der
Körperschaftsteuer auf die Jahre der Beteiligungsveräußerung;
unzulässige Anwendung des Grundsatzes der periodenrichtigen Zuordnung
der Zinsen; fehlende Beurteilung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführende Gesellschaft hat mit 1. August 1989 eine 95%-Beteiligung an einer Bankkommanditgesellschaft, die zum 31. Oktober 1989 gemäß Art3 StrukturverbesserungsG in die Deutsche Bank (Austria) AG, Wien, eingebracht wurde, um 69.129.775 S erworben und am 1. August 1990 um 75.000.000 S an die Deutsche Bank AG Frankfurt veräußert. Den Erwerb der Beteiligung durch die beschwerdeführende Gesellschaft hat die Deutsche B... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktKStG 1988 §10KStG 1988 §12
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Nichtberücksichtigung von
Fremdkapitalzinsen für einen Beteiligungserwerb bei Ermittlung der
Körperschaftsteuer für Einkünfte aus der Veräußerung der Beteiligung;
Berücksichtigung aufgewendeter Schuldzinsen im Fall der Erzielung
eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §10 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 1988, BGBl. 401, sind Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer befreit. Die Besteuerung bei beschränkter Steuerpflicht regelt §21. Beschränkt steuerpflichtig sind nach §1 Abs3 Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben (Z1), mit ihren Einkünften im Sinne des §21 Abs1, ferner inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts (Z2) sowie juristische Personen des privaten Rechts... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzKStG 1988 §10KStG 1988 §21 Abs1 Z1KStG 1988 §21 Abs1 Z1 idF ArtI Z6 AbgÄG 1989KStG 1988 §21 Abs2EStG 1988 §98 Z5AbgÄG 1989 ArtII Z1
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Anspruchs
ausländischer Körperschaften auf Rückerstattung abgezogener
Kapitalertragsteuer; keine Befreiung der Beteiligungserträge
beschränkt steuerpflichtiger, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Unter der Rubrik "Befreiungen bei Schachtelgesellschaften" bestimmt §10 KörperschaftsteuerG 1966, daß bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, die seit mindestens zwölf Monaten vor dem für die Ermittlung des Einkommens maßgebenden Schlußstichtag ununterbrochen an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Form von Aktien oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt waren, die ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs5EStG 1972 §18 Abs1 Z4EStG 1972 §36GewerbesteuerG 1953 §6GewerbesteuerG 1953 §8 Z4GewerbesteuerG 1953 §11 Abs3KStG 1966 §8KStG 1966 §8 Abs1KStG 1966 §10KStG 1966 §22 Abs5 Beachte Kundmachung am 28. Feber 1986, BGBl. 102/1986; Anlaßfälle B378/82,
B609/82, B549/84, B788/84, B960/84, B535/85 sowie B796/85 v... mehr lesen...