Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX führt unter der Bezeichnung XXXX , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung durch. Der geschätzte Auftragswert liegt im Unterschwellenbereich. 1.1. Die römisch 40 führt unter der Bezeichnung römisch 40 , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer R... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 19.06.2022, beim BVwG eingebracht 20.06.2024, begehrte die XXXX (Im Folgenden: Antragstellerin oder ASt) die Nachprüfung der Ausscheidungsentscheidung vom 14.06.2024, Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung vom 14.06.2024 sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Schreiben vom 19.06.2022, beim BVwG eingebracht 20.06.2024, begehrte die römisch 40 (Im Folgenden: Antragstellerin oder ASt) die Nachprüfung der Ausscheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.05.2024, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am selbigen Tag, begehrte die Antragstellerin (=ASt) die Nichtigerklärung der Ausschreibung sowie die Nichtigerklärung der mit Fragebeantwortung vom 26.04.2024 (die Ausschreibung wiederholende) Festlegung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend das im Entscheidungskopf ersichtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...