Entscheidungen zu § 334 Abs. 4 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/24 W131 2230662-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die AG führte das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als nicht offenes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv 300.000,00 Euro. Die ASt legte ein Angebot mit knapp über diesem Auftragswert. Nach einer Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der ASt erteilte die AG jedoch den Zuschlag nicht, sondern erklärte im Unterschwellenbereich ohne vorangehende Widerrufsentscheidung gemäß § 150 ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.07.2020

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