Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10. Juni 2024 beantragte die XXXX vertreten durch Dr. Kathrin Hornbanger, Rechtsanwältin, Wollzeile 6-8, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung von Punkt 16.2: Subunternehmer/verbundene Unternehmen, Punkt 21.4.4: Referenzprojekte und Punkt 22.2: Zusätzliche Referenzen Universitäten und Hochschulen der Teilnahmeunterlagen, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer ei... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 23.05.2024 stellte die XXXX in der Folge Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der „angefochtene[n] Entscheidung gemäß Schreiben der Auftraggeberin vom 14.5.2024“, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, einem Antrag auf Gebührenersatz sowie auf Akte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2023 (gemeint wohl 06.05.2024), beim BVwG eingebracht am 06.05.2024, begehrte die Antragstellerin die Zuschlagsentscheidung vom 25.04.2024 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2023 (gemeint wohl 06.05.2024), beim BVwG eingebracht am 06.05.2024, begehrte die Antragstellerin die Zuschlagsentscheidung vom 25.04.2024 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2023 (gemeint wohl 06.05.2024), beim BVwG eingebracht am 06.05.2024, begehrte die Antragstellerin die Zuschlagsentscheidung vom 25.04.2024 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen Verhandlungsverfahren brachte die ASt am 02.05.2024 einen insb auch mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) verbundenen Nachrüfungsantrag ein. In diesem wurde insb wie folgt vorgebracht: "[...] Die Auftraggeberin hat mit EU-weiter Vergabebekanntmachung vom 9.4.2024, Veröffentlichungsnummer 206803-2024, hinsichtlich der Angebotsfrist korrig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22. Jänner 2024 beantragte die XXXX vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung a) feststellen, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung wegen eines Verstoßes gegen dieses Bundesgesetz, die hierzu ergang... mehr lesen...