Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.05.2020, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag, stellte der Antragsteller einen Antrag auf Nichtigerklärung der seinerseits als „Zuschlagsentscheidung mit der Reihung des Projekt Nr. XXXX von XXXX auf den l. Rang nach Ausscheiden des Projektes Nr. XXXX XXXX “ bezeichneten Entscheidung vom 18.05.2020. Diese Entscheidung sei rechtswidrig, da das auf dem ersten Rang gereihte Projekt zentr... mehr lesen...