Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft XXXX (in der Folge: Bezirkshauptmannschaft) vom 28.12.1981 wurden gemäß § 34 Wasserrechtsgesetz 1959 BGBl. 215 (in der Folge: WRG 1959) zum Schutz einer Wasserversorgungsanlage Quellschutzmaßnahmen bestimmt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 11.11.1996 wurden weitere Maßnahmen zum Schutz dieser Wasserversorgungsanlage getroffen, darüber erging eine Berufungsentscheidung vom 23.7.1997. Mit B... mehr lesen...