Begründung: Die folgenden Liegenschaftsangaben beziehen sich alle auf GB *****. Als Eigentümer der EZ 14, sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 28. 12. 2000 (Übergeber Franz und Sophie B*****) Werner und Ingrid B***** je zur Hälfte als Eigentümer einverleibt. Weiters wurde aufgrund des Übergabsvertrages zugunsten der Übergeber ein Fruchtgenussrecht, ein Ausgedingsrecht und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot unter C-LNR 15 bis 17 und ein wechselseitiges Belastungs- und Veräuß... mehr lesen...
Norm: EisbEG §35 Abs3
Rechtssatz: Aus § 35 Abs 3 EisbEG ergibt sich die dingliche Wirkung des Enteignungsbescheides. Alle Rechtsgeschäfte bezüglich der enteigneten Sache gegen den Enteigner sind mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Einleitung des Enteignungsverfahrens unwirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 14/04a Entscheidungstext OGH 29.03.2004 5 Ob 14/04a Veröff: SZ 2004/45 ... mehr lesen...