RS OGH 2004/3/29 5Ob14/04a

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Veröffentlicht am 29.03.2004
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Norm

EisbEG §35 Abs3

Rechtssatz

Aus § 35 Abs 3 EisbEG ergibt sich die dingliche Wirkung des Enteignungsbescheides. Alle Rechtsgeschäfte bezüglich der enteigneten Sache gegen den Enteigner sind mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Einleitung des Enteignungsverfahrens unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119021

Dokumentnummer

JJR_20040329_OGH0002_0050OB00014_04A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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