Begründung: In dem vorliegenden seit 11.2.1988 anhängigen Verfahren wegen Festsetzung von Enteignungsentschädigungen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.7.1989 (ON 37) die den Antragsgegnern gebührende Entschädigung für auf Grund der §§ 97 und 99 Abs 1 und Abs 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl 1957/253 (LFG) enteignete Grundflächen wie folgt festgesetzt: Erstantragsgegnerin S 10,174.587,-- Zweitantragsgegner S 12,474.104,-- Drittantragsge... mehr lesen...
Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 II KG Z wurde auf Grund der Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes enteignet. Der Entschädigungsbetrag von 452 960 S wurde im Hinblick auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit des Nichtverbauens zugunsten des Grundstückes 862/5 EZ 596 II KG Z, deren Eigentümerin die Beklagte ist, gerichtlich hinterlegt. Im Verteilungsverfahren wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes die Hälfte dieses Betrages (226 4... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 BEisbEG §34
Rechtssatz: Die in § 18 Abs 2 BStG bzw § 4 Abs 2 EisbEG Genannten sind als Partei dem Verfahren beizuziehen und Subjekt eines unmittelbar gegen die Enteigner gerichteten Entschädigungsanspruches, weshalb sie bei der gerichtlichen Verteilung der erlegten Entschädigungssumme unter die dinglich Berechtigten gemäß § 34 EisbEG nicht als dritte Personen in Betracht kommen. Entscheidung... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes für Kärnten vom 2. 7. 1968 samt Nachtragsbescheid vom 23. 12. 1968 wurde ua auch die Liegenschaft EZ 332 KG W samt den darauf befindlichen Baulichkeiten aus dem Eigentum des Antragsgegners gemäß § 99 Luftfahrtgesetz (LuftFG) in Verbindung mit § 17 Eisenbahnenteignungsgesetz (EisbEG) zugunsten der Antragstellerin dauernd enteignet. Da sich die Parteien über die Höhe der hiefür zu leistenden Entschädigung nicht einigen konnten, beantrag... mehr lesen...
Norm: EisbEG §10EisbEG §34EisbEG §35ZPO §56
Rechtssatz: Zur verwaltungsbehördlichen Bewilligung des Vollzuges der Enteignung reicht die Leistung - oder gemäß § 1425 ABGB bzw § 34 Abs 1 EisbEG der gerichtliche Erlag - des vom Gericht erster Instanz nicht rechtskräftig festgestellten Entschädigungsbetrages durch den Enteigner aus (§ 35 Abs 4 EisbEG). Die gerichtliche Bestimmung einer Sicherheit ist in § 10 EisbEG bloß für nicht sofort feststellba... mehr lesen...
Norm: EisbEG 1954 §34
Rechtssatz: Die Frist für Rechtsmittel gegen Beschlüsse nach § 34 EisbEG richtet sich nach den Vorschriften des AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 1075/27 Entscheidungstext OGH 22.11.1927 3 Ob 1075/27 1 Ob 575/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 1 Ob 575/88 nur: Rechtsmittel gegen Beschlüsse nach § 34 ... mehr lesen...