Norm: BStG §20EisbEG §12EisbEG §17
Rechtssatz: Im Enteignungsbescheid wird das enthaltene Ausmaß der enteigneten Grundfläche nicht mit bindender Wirkung festgestellt. Wenn die Richtigkeit des Ausmaßes bestritten wird, hat das Gericht dies daher zu überprüfen. Entscheidungstexte 6 Ob 623/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 6 Ob 623/76 ... mehr lesen...