Norm: EBG §94 Abs2
Rechtssatz: Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung. Entscheidungstexte 4 Ob 77/06m Entscheidungstext OGH 20.06.2006 4 Ob 77/06m Veröff: SZ 2006/90 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...