Norm
EBG §94 Abs2Rechtssatz
Wurde der Schaden durch ein Verschulden sowohl des Berechtigten als auch des Frachtführers verursacht, kommt die Mitverschuldensregelung des § 1304 ABGB zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120924Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008