Norm: EBG §57EBG §69
Rechtssatz: Auch im Eisenbahnfrachtrecht ist der Frachtbrief kein Wertpapier, es kommt ihm jedoch im Hinblick auf den Vertragstyp (Formalvertrag) erhöhte Bedeutung zu. Frachtbriefe über Frachtverträge nach dem EBG unterliegen kraft der ausdrücklichen Beweisregel des § 69 Abs 3 EBG nur eingeschränkt (§ 69 Abs 4 EBG) der freien Beweiswürdigung durch den Richter. Der Gegenbeweis der darin beurkundeten Tatsachen ist jedoch zulä... mehr lesen...