RS OGH 2004/8/26 3Ob257/03w

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Veröffentlicht am 26.08.2004
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Norm

EBG §57
EBG §69

Rechtssatz

Auch im Eisenbahnfrachtrecht ist der Frachtbrief kein Wertpapier, es kommt ihm jedoch im Hinblick auf den Vertragstyp (Formalvertrag) erhöhte Bedeutung zu. Frachtbriefe über Frachtverträge nach dem EBG unterliegen kraft der ausdrücklichen Beweisregel des § 69 Abs 3 EBG nur eingeschränkt (§ 69 Abs 4 EBG) der freien Beweiswürdigung durch den Richter. Der Gegenbeweis der darin beurkundeten Tatsachen ist jedoch zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119591

Dokumentnummer

JJR_20040826_OGH0002_0030OB00257_03W0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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