Norm: GmbHG §41 Abs1 Z2GmbHG §52 ffGmbHG §70GmbHG §72 ffJN §1SEBG §16SEBG §19SEBG §24 ffZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur der Nachschüsse. Die Einbeziehung eingezahlter Nachschüsse in das Stammkapital ist eine Kapitalerhöhung. - Faßt eine GmbH einen einheitlichen Beschluß, der auf Genehmigung der Schillingeröffnungsbilanz und auf Umstellung des Stammkapitals lautet, sind aber bei dieser Gelegenheit auch eingezahlte Nachschüsse in ... mehr lesen...