Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Gegen XXXX (in Folge: R.) – er steht in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund – wurde vom Kommandanten des Aufklärungs-Artilleriebataillon 7 mit Mitteilung vom 24.04.2023 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil R. unter Verdacht stehe, nachstehende Pflichtverletzungen begangen zu haben: 1.1. Gegen römisch XXXX (in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war bis 09.11.2017 Soldat des Österreichischen Bundesheeres und absolvierte dort seinen Grundwehrdienst als Rekrut in der Wach-, Sicherungs- und Ausbildungskompanie des Überwachungsgeschwaders in Zeltweg. 2. Mit beschwerdegegenständlichem schriftlichen Disziplinarerkenntnis des Kommandanten des Überwachungsgeschwaders als Disziplinarkommandant (Disziplinarvorgesetzter) vom 15.11.2017, GZ S91551/2-ÜbwGs... mehr lesen...