Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Offizier beim österreichischen Bundesheer (ÖBH). 2. Mit Disziplinarerkenntnis vom 28.02.2018 des Kommandanten des JgB XXXX wurde er mit der Disziplinarstrafe "Verweis" bestraft, weil er eine Pflichtverletzung gem. § 7 Abs 1 ADV iVm § 2 Heeresdisziplinargesetz 2002 (HDG) begangen habe. Welche geht weder aus dem beigelegten Führungsblatt hervor noch ... mehr lesen...