Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer war bis 09.11.2017 Soldat des Österreichischen Bundesheeres und absolvierte dort seinen Grundwehrdienst als Rekrut in der Wach-, Sicherungs- und Ausbildungskompanie des Überwachungsgeschwaders in Zeltweg. 2. Mit beschwerdegegenständlichem schriftlichen Disziplinarerkenntnis des Kommandanten des Überwachungsgeschwaders als Disziplinarkommandant (Disziplinarvorgesetzter) vom 15.11.2017, GZ S91551/2-ÜbwGs... mehr lesen...