Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.11.2023 für tauglich befunden. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.11.2023 für tauglich befunden. Am 03.06.2024 trat der BF den Grundwehrdienst an und wurde mit Wirksamkeit von 05.06.2024 anlässli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid („Einberufungsbefehl“) einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres zur Ableistung des Grundwehrdienstes zugewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit der
Begründung: , der Beschwerdeführer lehne den Gebrauch einer Schusswaffe ab, da seine Mutter Opfer eines mit einer Schusswaffe verübten Verbrechens geworden sei, Beschwerde erhoben. Er habe eine Zivildiensterklär... mehr lesen...