Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Unteroffizier beim österreichischen Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führt den Dienstgrad eines Vizeleutnants. Er ist eingeteilt als Werkstattleiter des XXXX 4 in der XXXX in XXXX . 2. Am 25.06.2019, nach dem Einlangen einer schriftlichen Meldung der Militärpolizei, wurde gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 3. Mit beschwerdebezogenem Disziplinarerkenn... mehr lesen...