Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. In ihrer an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 23.06.2020 (verbessert mit Eingabe vom 11.08.2020) machte die Beschwerdeführerin eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung sowie im Recht auf Löschung geltend. Dazu brachte sie zusammengefasst vor, dass sie als XXXX mit ihrer Privatadresse im Ergänzungsregister des Bundesministeriums für Digi... mehr lesen...