Norm: BPGG Art1BPGG §3 Abs1BPGG §3 Abs1 litkB-VG Art10 Abs1 Z16oöPGG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein emeritierter Universitätsprofessor hat aufgrund einer verfassungskonformen und vereinbarungskonformen Interpretation der landesgesetzlichen Regelungen keinen Anspruch auf Landespflegegeld. In Oberösterreich scheidet er auch aufgrund des § 3 Abs 2 Z 2 oö PGG aus dem Kreis der anspruchsberechtigten Personen aus. Anders als dessen Hinterbliebene (§ 3 Ab... mehr lesen...