Norm: BPGG §4 Abs3BPGG §9 Abs4BPGG §48b Abs2BPGG §48f Abs2
Rechtssatz: Auch bei Neubemessung des einem Kind noch vor 1. Jänner 2011 (1. Jänner 2015) zuerkannten Pflegegeldes der Stufe 1 oder 2 aus Anlass der Vollendung des 15. Lebensjahres bleibt die im ursprünglichen Gewährungszeitpunkt geltende (günstigere) Rechtslage maßgebend. Entscheidungstexte 12 Rs 90/18v Entscheidungstext OLG L... mehr lesen...